Ablauf erster Schultag (Dienstag, 10. Sept.)
1. Klässler
2.-4. Klasse
Mittwoch, 11. September
Erste Fotos vom Ehrentag am 16. Juli 2024
Die Bundesjugendspiele werden bei gutem Wetter am Freitag, den 19.07. nachgeholt (aber ohne Blitz und Donner!)
Info für alle Kinder der Bienen-AG
Es findet in diesem Schuljahr nur noch einmal Bienen-AG statt. Am 16.7. wird noch einmal Honig geschleudert. Da aber keine Nachmittagsbusse mehr fahren, müssen die Kinder abgeholt werden.
2167 km
10.302 €
Davon gehen 5.000 € and das Kinderhospiz Sternenzelt in Bamberg für Ausstattung. Spendenübergabe am Montag 15.06. in der Turnhalle.
Infos zum Radfahren, Kinotag, den Zeugnissen, Welttag des Buches, Theater, Ferien...
Termine anklicken, um mehr Informationen zu bekommen!
Mach mit! Finde Freunde fürs Leben, setze Dich für unsere Kinder ein!
Pflichten, Verhaltensweisen und das übliche Vorgehen bei ansteckenden Krankheiten
Smartwatch und Handy (Beschluss der
Lehrerkonferenz am 22.10.2022)
- Nach kritischer Auseinandersetzung mit dem Video zur Kinder-Smartwatch „Pingonaut“ sieht das Kollegium ein Gefahrenpotential von Smart Watches (Fotos, Videos, Aufnahmen können damit gemacht werden, Schulmodus an oder aus?)
- Konsens, dass Smartwatches im Unterricht aus sein sollen, wie Handy
- Abstimmung, dass Smartwatches während der Unterrichtszeit in der Schultasche
bleiben,am Schulweg erlaubt
Einstimmiger Beschluss: Smartwatch ist während des Unterrichts in der Schultasche
- Keine Gewähr, falls aus der Tasche gestohlen wird
- Bei Regelverstoß: Recht auf Beschlagnahmung der Uhr; können dann von Eltern
abgeholt werden
- Ebenso Diskussion über Handyregelung:
- Abstimmung 1./2. Klasse:
→ Einstimmiger Beschluss: Handy kommt in die Schultasche
- Abstimmung für eine Ausnahme der Handyregelung in 3./4. Klasse:
→ einstimmiger Beschluss: Lehrer kann entscheiden, ob an Wandertagen, Ausflügen, die
Handymitnahme möglich ist; für den Unterricht explizite Erlaubnis des Lehrers
erforderlich.
Um übertragbaren Krankheiten beim Menschen vorzubeugen, Infektionen frühzeitig zu erkennen und ihre Weiterverbreitung zu verhindern, hat der Bundesgesetzgeber in bestimmten Krankheitsfällen gesetzliche Mitteilungspflichten nach dem Infektionsschutzgesetz (IfSG) begründet. Diese Pflichten greifen jedoch nur bei den in § 34 Abs. 1 bis 3 IfSG abschließend aufgezählten, meldepflichtigen Erkrankungen; dazu gehören u.a. Keuchhusten, Masern, Scharlach und Windpocken.
Entschuldigungstelefon (09274) 95420
Sie können ihr Kind schon am Vorabend, in der Nacht und vor 7.30 Uhr entschuldigen. Sprechen sie einfach auf den Anrufbeantworter. Vergessen Sie die Klasse nicht!
Wir werden zur Lernhausschule!
Nach der Sanierung wird sich einiges ändern. Verfolgen Sie uns auf dem Weg zur Lernhausschule!
Grundschule Hollfeld-Wonsees-Plankenfels
Am Graben 4/ 96142 Hollfeld/ Tel. (09274) 95420/ Fax (09274) 95421/E-mail: verwaltung@lernhaus-hollfeld.de
Kontakt Datenschutzbeauftragter dsb-schulamt-lkr@lra-bt.bayern.de